FAQ für Patienten
Liebe Patientin, lieber Patient,
wir wissen, dass es nicht immer einfach für Sie ist, Ihre Ansprüche gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung durchzusetzen. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen mit den nachfolgenden Informationen eine Hilfestellung zu dieser Thematik geben.
Die Berechnung zahnärztlicher Leistungen erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Zahnärzte und der Gebührenordnung für Ärzte in der jeweils gültigen Fassung. Für die Erstattung sind jedoch auch die tariflichen Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages maßgebend.
In Einzelfällen kann dies dazu führen, dass aufgrund dieser Vorgaben oder durch abweichende Auffassungen der kostenerstattenden Stellen keine vollständige Kostenübernahme gewährleistet ist.
Rechnungsstellung und Erstattung sind zwei rechtlich voneinander getrennte Vorgänge.
Die wichtigsten Punkte zur zahnärztlichen Abrechnung möchten wir Ihnen daher erläutern:
Wie ist der Behandlungsablauf festsitzender Zahnersatz (ZE)
Sie haben sich für hochwertigen Zahnersatz aus dem deutschen Meisterlabor entschieden.
Damit Sie wissen welche Termine wir für Ihren individuell hergestellten ZE eingeplant haben, erhalten Sie hier eine Übersicht:
1. Präparation der geplanten Zähne zur Vorbereitung (60-240 Minuten)
Bei diesem Termin werden die Zähne für den ZE vorbereitet. Das bedeutet eine kariesfreie und saubere Grundlage für ein perfektes Ergebnis Die Zähne werden im Anschluss abgeformt und so ins Labor übertragen. Dies kann auch digital erfolgen. Im Anschluss erhalten Sie eine provisorische Versorgung für Ihre Zähne. Bitte schonen Sie die versorgten Zähne um Ihnen zusätzliche Termine zu ersparen.
2. Gerüst-Anprobe (30-60 Minuten)
Bei der Gerüst-Anprobe wird das im Labor hergestellte Grundgerüst auf eine optimale Randdichtigkeit geprüft. Zusätzlich wird eine Biss-Kontrolle durchgeführt. Im Anschluss wird der Zahnbereich mit Grundgerüst noch mal abgeformt. Abschließend wird die provisorische Versorgung wieder eingesetzt.
3. Einsetzen (30-60 Minuten)
Beim Einsetz-Termin erhalten Sie Ihren neuen Zahnersatz. Vorher werden die Zähne noch mal gereinigt und getrocknet. Jetzt kann Ihr Zahnersatz befestigt werden Nach ca. zwei Minuten können die Überschüsse des Befestigungsmaterials entfernt und die Zähne gesäubert werden. Bitte nehmen Sie in den nächsten 60 Minuten keine Nahrungsmittel zu sich. Bei größerem Zahnersatz wird in der Regel auch eine Schutzschiene für die Nacht eingesetzt.
4. Nachkontrolle (15-30 Minuten)
Bei diesem Termin wird der Zahnersatz nach dem erstem Einsatz nochmals kontrolliert.
Bei sehr anspruchsvollen Arbeiten können zusätzliche Termine nötig sein.
(Zum Beispiel eine Ästhetik-Anprobe)
Darüber werden Sie noch mal individuell informiert.
Wir freuen uns auf Sie
Wie ist der Behandlungsablauf herausnehmbarer Zahnersatz (ZE)
Herzlichen Glückwunsch. Sie haben sich für hochwertigen Zahnersatz aus dem deutschen Meisterlabor entschieden. Damit Sie wissen, welche Termine für Ihren individuell hergestellten ZE von uns eingeplant werden, erhalten Sie hier eine Übersicht:
1. Präparation der geplanten Zähne zur Vorbereitung (120-240 Minuten)
Bei diesem Termin werden die Zähne für den ZE vorbereitet.
Das bedeutet eine kariesfreie und saubere Grundlage für ein perfektes Ergebnis.
Die Zähne werden im Anschluss abgeformt und in das Labor übertragen.
Außerdem wird auch die Position der Kiefer zueinander ermittelt.
Im Anschluss erhalten Sie eine provisorische Versorgung für Ihre Zähne.
Bitte schonen Sie die versorgten Zähne um Ihnen zusätzliche Termine zu ersparen.
Je nachdem wie viele Zähne versorgt werden müssen kann die Präparation auch auf zwei Sitzungen verteilt werden.
2. Gerüst-Anprobe (30-60 Minuten)
Bei der Gerüst-Anprobe wird das im Labor hergestellte Grundgerüst auf eine optimale Randdichtigkeit geprüft. Zusätzlich wird eine Biss-Kontrolle durchgeführt und die Position der Kiefer festgelegt.
Danach wird der Zahnbereich mit Grundgerüst noch mal abgeformt.
Zum Abschluss wird die provisorische Versorgung wieder eingesetzt.
3. Wachs-Anprobe (30-45 Minuten)
Die Wachs-Anprobe dient einer letzten Kontrolle vor der finalen Fertigstellung. Der Biss und auch die Ästhetik können bei Bedarf noch optimiert werden
4. Einsetzen (30-60 Minuten)
Beim Einsetz-Termin erhalten Sie Ihren neuen Zahnersatz.
Vorher werden die Zähne noch einmal gereinigt und getrocknet.
Jetzt kann Ihr Zahnersatz befestigt werden Nach ca. zwei Minuten können die Überschüsse des Befestigungsmaterials entfernt und die Zähne gesäubert werden. Bitte nehmen Sie in den nächsten 60 Minuten keine Nahrungsmittel zu sich. Bei größerem Zahnersatz wird in der Regel auch eine Schutzschiene
für die Nacht eingesetzt.
5. Nachkontrolle (15-30 Minuten)
Bei diesem kurzen Termin wird der Zahnersatz nach erstem Einsatz nochmals kontrolliert.
Bei sehr anspruchsvollen Arbeiten können zusätzliche Termine nötig sein.
(Zum Beispiel eine Ästhetik-Anprobe)
Darüber werden Sie noch mal individuell informiert.
Wir freuen uns auf Sie
Was sind Steigerungsfaktoren?
Die Gebührensätze der GOZ und GOÄ können in Abhängigkeit von der Schwierigkeit, dem Zeitaufwand und besonderer Umstände bei der Ausführung der Leistungen vom 1,0-fachen bis zum 3,5-fachen Faktor, bei röntgenologischen/technischen Leistungen vom 1,0-fachen bis zum 2,5-fachen Faktor berechnet werden. Bei Überschreitung des 2,3-/1,8-fachen Satzes werden Begründungen erforderlich. Die endgültigen und detaillierten Begründungen können erst bei der Rechnungslegung erfolgen.
Nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ kann ein Überschreiten des 3,5-fachen Steigerungsfaktors zwischen Zahnärztin/Zahnarzt und Patientin/Patient vereinbart werden.
Bitte überprüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag, inwieweit dieser Einschränkungen bezüglich der Erstattung des zahnärztlichen Honorars enthält.
Was sind Analogleistungen?
Die Zahnheilkunde entwickelt sich ständig weiter – Behandlungsmethoden, die nicht in das Gebührenverzeichnis aufgenommen sind, können entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung der Gebührenordnung für Zahnärzte oder der Gebührenordnung für Ärzte berechnet werden.
Obwohl es sich um medizinisch notwendige Leistungen handelt, lehnen die privaten Krankenversicherungen eine Erstattung häufig ab.
Was sind Verlangensleistungen?
Wunschleistungen können Sie mit Ihrer Zahnärztin/Ihrem Zahnarzt vereinbaren – bitte beachten Sie , dass diese jedoch in der Regel nicht erstattet werden.
Was sind Verbrauchsmaterialien?
Ihre Zahnärztin/Ihr Zahnarzt kann die bei der Behandlung verwendeten Materialien in Rechnung stellen, wenn die Bestimmungen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hierzu keine Einschränkungen enthalten.
Was sind Laborkosten?
Neben den Kosten für das zahnärztlich Honorar können bei einer Behandlung auch zahntechnische Leistungen anfallen – die Berechnung erfolgt nach § 9 GOZ. Die Berechnungsgrundlage bildet hierfür die BEB (Bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen).
Eine Kürzung der Laborkosten auf das beim Kassenpatienten gültige BEL (Bundeseinheitiches Verzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen) oder auf eine Sachkostenliste bzw. ein Preisleistungsverzeichnis ist nicht korrekt, wenn dies nicht ausdrücklich im Versicherungsvertrag geregelt ist.
Was bedeutet die Anforderungen von Behandlungsunterlagen durch die private Krankenversicherung?
Behandlungsunterlagen dürfen nur mit Ihrer Einwilligung direkt an einen Beratungszahnarzt der privaten Krankenversicherung geschickt werden. Die hierfür entstandenen Auslagen können seitens der Zahnärztin/des Zahnarztes gemäß §§ 612 und 670 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) berechnet werden.
Gemäß § 202 des Versicherungsvertragsgesetztes (VVG) haben Sie einen Auskunftsanspruch uns das Einsichtsrecht in die Stellungnahme des Beratungsarztes.
Was bedeutet der Erstattungsanspruch gemäß § 14 des Versicherungsvertragsgesetztes (VVG)?
Haben Sie einen Monat nach Einreichung der Rechnung noch keine Erstattung erhalten, besteht nach § 14 VVG die Möglichkeit, von der privaten Krankenversicherung eine Abschlagszahlung zu fordern.
Was versteht man unter Abweichungen von der Behandlungsplanung
Im Laufe einer Behandlung können zusätzliche Maßnahmen notwendig werden, die bei der Erstellung des Therapieplanes noch nicht vorhersehbar waren – die Rechnung kann daher vom Therapieplan abweichen.
Informationen zur Abrechnung und Kostenerstattung
Die für Sie erbrachten Leistungen werden entsprechend der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Dabei entscheidet der behandelnde Zahnarzt anhand des Umfanges und der Schwierigkeit der Behandlung, in welcher Höhe zwischen dem 1,0-fachen bis 3,5-fachen des Gebührensatzes abgerechnet wird. Abweichungen hiervon bedürfen der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
Viele Versicherungen und Kostenträger übernehmen die entstehenden Kosten nur anteilig. Dies hängt maßgeblich von dem durch Sie gewählten Versicherungstarif und den teilweise abweichenden Auffassungen der kostenerstattenden Stelle ab. Daher ist es wichtig, die genaue Höhe der Kostenübernahme durch Ihren Kostenträger zu prüfen. Wird der Rechnungsbetrag nicht vollständig von Ihrem Kostenträger übernommen, muss die Differenz privat in Rechnung gestellt werden.
In Einzelfällen kann dies dazu führen, dass durch tarifliche Bedingungen und eine abweichende Auffassung der kostenerstattenden Stellen eine vollständige Kostenübernahme nicht gewährleistet ist.
Die Rechnungsstellung und die Erstattung sind zwei rechtlich voneinander getrennte Vorgänge. Grundsätzlich müssen wir Sie informieren, dass wir Begründungen vom individuellen Behandlungsablauf abhängig machen. Dies bedeutet, dass wir diese nicht pauschal auf Wunsch der Versicherung ändern können.
Als Service bieten wir unsere Hilfe bei Rückfragen Ihres Kostenträgers an. je nach Aufwand muss diese bürokratische Zusatzleistung privat in Rechnung gestellt werden.
Durch unsere Zusammenarbeit mit einem modernen Rechenzentrum sind wir in der Lage eine zinsfreie Ratenzahlung anzubieten.
Haben Sie Fragen – Sprechen Sie uns einfach an.
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